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   OLG Hamm, 12.12.1984 - 20 U 181/84   

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https://dejure.org/1984,3748
OLG Hamm, 12.12.1984 - 20 U 181/84 (https://dejure.org/1984,3748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1984 - 20 U 181/84 (https://dejure.org/1984,3748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - 20 U 181/84 (https://dejure.org/1984,3748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 582
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auch dieser Umstand rechtfertigt die Annahme, die Klägerin habe Kenntnis von dem Bestehen der Einwendung - und nicht nur von einer entsprechenden Behauptung - gehabt (vgl. OLG Hamm VersR 1985, 582).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02

    Kfz-Kaskoversicherung: "Ausdrückliche" Genehmigung einer Abtretung durch

    Eine solche konkludente Genehmigung ist zwar auch im Rahmen von § 3 Abs. 4 AKB grundsätzlich möglich, wenn ein entsprechender Wille des Versicherers hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BGHZ VersR 1960, 800; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1393; OLG Hamm VersR 1985, 582; Stiefel / Hoffmann, AKB, 17. Aufl., § 3 Rn. 84 ff.).

    Im Gegensatz zu den Entscheidungen BGH VersR 1960, 800 und OLG Hamm VersR 1985, 582 fehlt es hier an der Kundgabe einer Bereitschaft, mit der Klägerin als Zessionar der Versicherungsansprüche über den Schadensfall oder die Schadenshöhe zu verhandeln.

  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    So ist eine konkludente Zustimmungserteilung zur Abtretung nämlich dann anzunehmen, wenn sich ein Versicherer auf die Schadenanmeldung des Zessionars einlässt und die Versicherungsforderung mit ihm erörtert, ohne auf ein vereinbartes Abtretungsverbot hinzuweisen (vgl. für ein den Versicherer treffendes Abtretungsverbot BGH, Urteil vom 25. November 1953 - II ZR 7/53 -, BGHZ 11, 120-124, Rn. 3; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 20 U 181/84 -, Rn. 79, juris).
  • AG Erding, 24.06.2020 - 9 C 6697/19

    Rückerstattungsanspruch bei nicht angetretenem Flug

    Auch die von einem vertrauenswürdigen Zessionar stammende Anzeige begründet positive Kenntnis, soweit der Schuldner keine berechtigten Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung haben muss, der Zessionar insbesondere wirtschaftlich solide erscheint, vgl. Lieder in: beckonline.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Hrsg: Looschelders, Stand: 01.03.2020, § 407 Rn. 63 unter Verweis auf RGZ 88, 4, 6; BGH NJW-RR 2004, 1145, 1148; RGZ 74, 117, 119; OLG Hamm VersR 1985, 582, 583. Vorliegend bestehen für das Gericht keine Zweifel daran, dass die Beklagte aufgrund des Aufforderungsschreibens der Klägerin vom 12.09.2018 positive Kenntnis von der Abtretung erlangt hat.
  • LG Dortmund, 22.09.2009 - 3 O 583/08

    Kenntnis der Abtretung einer Forderung mit Kenntnis des den Forderungsübergang

    Denn in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem eine ärztliche Verrechnungsstelle, deren tägliches Geschäft der Ankauf dieser Forderung ist und deren gesamte Reputation im Falle einer unberechtigten Geltendmachung solcher Ansprüche auf dem Spiel steht, ist bei fehlenden anderweitigen Umständen die Abtretungsanzeige einer solchen Zessionaren - hier also der Klägerin- in derart hohen Maße für den Erklärungsempfänger glaubhaft, dass auf eine derart offenbarte Abtretung hin eine gutgläubige Leistung an den ursprünglichen Gläubiger ausscheidet (vgl. dazu Münchener Kommentar, § 407 BGB, Rdn. 31, auch OLG Hamm VersR 1985, 582, 583).
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